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Anmelde- und Teilnahmebedingungen:


Anmeldung und Bezahlung:
Um möglichst frühzeitige Anmeldung wird gebeten. Bitte den Anmeldeschluss beachten. Nachmeldungen sind bedingt möglich. Durch Ihre Anmeldung (auch formlos und/oder mündlich) erkennen Sie die Anmelde- und Teilnahmebedingungen an. Jeder Teilnehmer bestätigt, dass er körperlich und geistig fähig ist, am jeweiligen Kurs teilzunehmen. Bei Einschränkungen durch z.B. Allergien, Krankheiten, Medizineinnahme ist dies vor Antritt des Kurses mitzuteilen.
a) Tagesveranstaltungen:
Ihre Anmeldung ist gültig, wenn diese seitens der Veranstalterin mündlich oder schriftlich bestätigt wurde. Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungstreffpunkt in bar zu leisten (bitte passend mitbringen).
b) Mehrtagesveranstaltungen:
Zunächst: Es gelten jeweils die Teilnahmebedingungen des Anbieters, für den ich tätig bin.
Im Falle eigener Angebote: Ihre Anmeldung ist gültig, wenn sie von mir schriftlich bestätigt wurde und Sie eine Anzahlung auf die Kursgebühr geleistet haben. Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung erhalten Sie weitere Informationen über die Veranstaltung, Anfahrtsskizze, Ausrüstungsliste etc. Der Restbetrag ist spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zu überweisen.   


Versicherungsausschluss:
Die Veranstalterin und deren freiberufliche Mitarbeiter/innen sind angehalten, ihrer Sorgfalts- und Aufsichtspflicht nachzukommen und besondere Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um Gefahren von Verletzungen und Unfällen zu minimieren. Die/der Teilnehmer/in verpflichtet sich, den Anweisungen der Veranstalterin und deren freiberuflichen Mitarbeitern Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung ausgesprochen werden. Die/der Teilnehmer/in (im Falle von Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) ist sich bewusst, dass die Teilnahme an Veranstaltungen in der freien Natur trotz der als sicher eingeschätzten Bedingungen Gefahren mit sich bringen kann und übernimmt für seine Teilnahme volle Verantwortung. Auch Risiken wie Verletzungen, Krankheit, Schäden oder Eigentumsverlust, die durch höhere Gewalt verursacht werden, gehören dazu. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt somit auf eigene Gefahr.


Absage einer Veranstaltung:
Die Veranstalterin behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl (und im Notfall) eine Veranstaltung rechtzeitig abzusagen (bei Tagesveranstaltungen in der Regel spätestens eine Woche zuvor, bei Mehrtagesveranstaltungen früher). Bereits angezahltes Geld wird voll zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.


Rücktrittskosten:
Tagesveranstaltungen:
Leider kommt es bei den Tagesveranstaltungen immer wieder vor, dass man/frau sich zwar angemeldet hat, jedoch einfach nicht erscheint. Man hat ja nichts angezahlt und so bleibt man einfach fern. Das ist sehr bedauerlich, vor allem deshalb, weil die Gruppe dann unnötig warten muss. Daher bitte ich um kurze Meldung, falls jemand kurzfristig nicht teilnehmen kann (bitte so früh wie möglich). Stornierungskosten fallen bei den Tagesveranstaltungen keine an.


Mehrtagesveranstaltungen:
Gültig für eigene Angebote: Meldet sich der Teilnehmer vor dem Anmeldeschluss wieder ab, so erhält er alles bereits angezahlte Geld zurück. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Kursbeginn sind 50 % des Gesamtpreises zu leisten,  danach und bei Nichterscheinen: 60 % des Gesamtpreises. Eine Ersatzperson wird akzeptiert. Bei vorzeitiger Abreise kann keine Erstattung erfolgen.


Freistellungserklärung bei Fastenwanderungen:
Der Teilnehmer, der sich zu einer Fastenwanderung angemeldet hat, ist sich über Folgendes bewusst: Die Veranstaltung ist nicht als Heilfasten im medizinischen Sinne zu betrachten und wird nicht ärztlich begleitet. Wer sich zu einer Fastenwanderung anmeldet, erklärt damit gleichzeitig, dass er sich gesund und in der Lage fühlt, an der Veranstaltung teilzunehmen. Mit seiner Anmeldung - ob mündlich oder schriftlich - bestätigt er, dass er auf eigene Verantwortung teilnimmt. Er stellt keine Ansprüche an den Veranstalter und an den/die Fasten-Wander-Leiter bei auftretenden Schäden am Körper, Geist und Eigentum. Ihm ist bewusst, dass der Veranstalter und der/die Fasten-Wander-Leiter für entsprechende Schäden nicht aufkommen.




Stand: 5/2010